Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) im Jahr 2000 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sowohl in den Oberflächengewässern als auch im Grundwasser innerhalb von 15 Jahren einen guten Zustand zu erreichen.
Die EG-WRRL wurde durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Grundwasserverordnung (GrwV) in nationales Recht und durch das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) in Landesrecht umgesetzt.
Gemäß Artikel 4 und den Bestimmungen des Anhanges V sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sowohl der gute quantitative Zustand als auch der gute chemische Zustand des Grundwassers. Das LBEG ist in die fachliche Umsetzung der EG-WRRL eingebunden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.Betrachtungsräume
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Axel Lietzow
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel: +49-(0)511-643-3512
Fax: +49-(0)511-643-533512