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Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG zum Projekt N04 der ONE Dyas

Projekt:

Förderung von Erdgas aus dem Feld N04 im niederländischen Teil der ausschließlichen Wirtschaftszone

Vorhabenträgerin:

Oranje-Nassau Energie B.V., Parnassusweg 815,1082 LZ Amsterdam

Verfahren:

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß §§ 58 und 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Hier: Beteiligung im niederländischen Scoping-Verfahren

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) koordiniert für das niederländische Vorhaben die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG in Deutschland.

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die ONE-Dyas B.V. beabsichtigt gemeinsam mit den Partnern Hansa Hydrocarbons Ltd. und EBN B.V. (im Folgenden: ONE Dyas) die Förderung von Erdgas aus dem Feld N04 in den Blockabschnitten N04-A und N04-C im Gebiet „Gateway to the Ems“ (GEMS-Gebiet) im niederländischen Teil der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ).

Das Vorhaben ist nach niederländischem Recht UVP-pflichtig.

Aufgrund der Lage der Gasfelder (ein Teil der Gasfelder N04-A und N04-C erstreckt sich bis unter die deutsche AWZ) und der grenznahen Lage der Plattform und der Pipeline sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens auf den deutschen Sektor der Nordsee nicht auszuschließen.

Im Rahmen der Espoo-Konvention wurde die Bundesrepublik Deutschland deshalb in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einbezogen.

Gemäß § 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterrichtet das LBEG die deutsche Öffentlichkeit hiermit über das Vorhaben.

In diesem Verfahrensschritt werden der „Vorhaben- und Beteiligungsplan“ (VenP) sowie der Entwurf der „Mitteilung zum Umfang und Detaillierungsgrad Gasförderung N04“ (concept-NRD) zur Einsichtnahme ausgelegt und Stellungnahmen dazu gesammelt. Der vorliegende „concept-NRD“ ist der erste Schritt im UVP-Verfahren, in dem das geplante Projekt beschrieben und dargelegt wird, welche Aspekte im Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) näher untersucht werden sollen.

Detailliertere Informationen zum Vorhaben und zum niederländischen UVP-Verfahren sind auf der deutschen Projektseite des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland https://www.rvo.nl/onderwerpen/bureau-energieprojecten/lopende-projecten/gaswinning-n04/n04#jetzt-zu-einsichtnahme beschrieben.

Die in deutscher Sprache übermittelten Unterlagen (Vorhabens- und Beteiligungsplan „VenP“ und Entwurf der Mitteilung zu Umfang und Detaillierungsgrad „concept-NRD“) sind im UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/

und hier auf der Internetseite des LBEG (Download-Dokumente Infospalte rechte Seite) einsehbar.

Falls Sie sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie diese bitte bis zum

5. Juni 2026

unter der Angabe der Referenz „N04“ direkt an folgenden Kontakt:

an: bureauenergieprojecten@minezk.nl

cc: m.h.c.ruiter@minezk.nl;

Zusätzlich möchten wir Sie bitten, Ihre Stellungnahme ebenfalls an poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de zu übersenden.

Alternativ findet sich auch ein digitales Antwortformular, über das direkt eine Stellungnahme abgegeben werden kann, auf derdeutschen Projekt-Webseite des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland .

Hinweis: Es ist möglich, dass in den Niederlanden progressivere Transparenzregelungen hinsichtlich abgegebener Stellungnahmen gelten.

  Bildrechte: Haskoning

Lage des Projekt-Gebietes

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