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Erdgasbetriebsplatz Söhlingen: Reststoffbehandlungsanlage unter Auflagen genehmigt

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat jetzt den Bau einer Reststoffbehandlungsanlage auf dem Erdgasbetriebsplatz Söhlingen in Bellen genehmigt.

In der geplanten Anlage in der Samtgemeinde Bothel (Landkreis Rotenburg/Wümme) möchte die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) zukünftig Anlagenteile wie Rohre und Armaturen reinigen. Außerdem sollen Wässer, die bei der Reinigung von Anlagenteilen im Gasförderbereich Elbe Weser anfallen, aufbereitet werden. In Bellen werden die Feststoffe und Flüssigkeiten voneinander getrennt und anschließend an zertifizierte Entsorger abgegeben. Täglich ist maximal mit einem Lastkraftwagen mit Anlagenteilen sowie zwei Tanklastwagen mit Reinigungswässern zu rechnen.

Die Reststoffbehandlungsanlage erfüllt alle gesetzlich geforderten Vorgaben. Alle Arbeiten werden ausschließlich auf versiegelten Flächen und in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Abluft wird durch Aktivkohlefilter gereinigt und kontinuierlich mit Messsensoren überwacht.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens führte das LBEG unter anderem einen Erörterungstermin mit Öffentlichkeitsbeteiligung vor Ort durch. Die eingereichten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Einwände von Bürgerinnen und Bürgern wurden sehr sorgfältig geprüft und sind in die Genehmigung eingeflossen. Das LBEG hat zahlreiche Auflagen festgesetzt.

So wird der Betreiber aufgefordert, das aktuelle Baugrundgutachten durch weitere Untersuchungen zur Tragfähigkeit zu ergänzen. Je nach Ergebnis ist es dann eventuell notwendig, die Gebäudegründung anzupassen. Die Reststoffbehandlungsanlage darf erst errichtet werden, wenn alle bautechnischen Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin muss das Unternehmen vor Inbetriebnahme einen Überwachungs-, Instandhaltungs- und Notfallplan vorlegen.

Während des Betriebs ist Exxon dazu verpflichtet, nach jedem Entladevorgang den Umschlagebereich für die Reinigungswässer auf Verunreinigungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu reinigen. Zudem muss das Unternehmen vor Ort regelmäßig Emissionsmessungen von einer zertifizierten Stelle vornehmen lassen.

Die aktuelle Genehmigung wird öffentlich bekannt gemacht und bei der Samtgemeinde Bothel vom 21.06. bis 04.07.2018 zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus kann sie ab heute auf der Internetseite des LBEG eingesehen und heruntergeladen werden: Aktuelle Planfeststellungsverfahren


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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