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Ergebnisbericht Immissionsmessungen im Landkreis Rotenburg liegt vor: Keine zusätzlichen Immissionen durch Erdgasförderung

08.09.2016


Die Erdgasförderung führt zu keinen messbaren zusätzlichen Immissionen. Dies ist das Ergebnis der Immissionsmessungen an Erdgasförderplätzen im Landkreis Rotenburg, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Auftrag gegeben hat.

Die beauftragte Ingenieurgesellschaft hat von Anfang Juli 2015 bis Ende März 2016 an einem stationären Dauermesspunkt am südlichen Ortsrand von Söhlingen die Konzentration von leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) und Quecksilber in der Luft gemessen.

Für Benzol lagen die Werte bei durchschnittlich 0,4 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und damit bei weniger als 10 Prozent des entsprechenden Beurteilungswertes von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in der technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft.

Die Werte für Toluol, Ethylbenzol und Xylol lagen ebenfalls weit unterhalb der entsprechenden Beurteilungswerte.

Die für Quecksilber gemessenen Werte lagen im Mittel der neunmonatigen Messung bei 1,6 Nanogramm pro Kubikmeter Luft. Das sind weniger als 5 Prozent des Wertes, den die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz in ihrer Empfehlung festgelegt hat (50 Nanogramm pro Kubikmeter Luft).

„Das Konzentrationsniveau der gemessenen Schadstoffe in der Umgebungsluft liegt damit auf einem niedrigen Hintergrundniveau, das sich nicht von erdgasfernen Regionen unterscheidet“, so LBEG-Präsident Andreas Sikorski.

Neben dieser Dauermessung hat die beauftragte Ingenieurgesellschaft drei Messkampagnen bei Fackelarbeiten durchgeführt. Diese Messkampagnen fanden am 21. Oktober 2015 im Umfeld der Bohrung Mulmshorn Z6, am 16. Dezember 2015 im Umfeld der Bohrung Söhlingen Z14 und am 24. Mai 2016 im Umfeld der Bohrung Söhlingen Z16 statt. Auch diese Ergebnisse liefern keine Anhaltspunkte für einen relevanten immissionsseitigen Beitrag durch den Fackelbetrieb.

Service:

Nähere Informationen zum Aufbau der Messungen und den einzelnen Ergebnissen der Messungen während der Fackelarbeiten finden Sie im Internet unter

http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/schadstoffmessungen

Erläuterungen:

BTEX

ist die Sammelbezeichnung für die aromatischen Kohlenwasserstoffe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol. Die leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffe kommen in geringen Anteilen in Rohöl und Erdgas vor.

Von den untersuchten aromatischen Kohlenwasserstoffen stellt Benzol die Komponente mit dem strengsten Beurteilungswert dar. Der Hauptaufnahmeweg für Benzol verläuft über den Atemtrakt. Benzol kann Krebs erzeugen. Eine Hauptemissionsquelle ist der Kraftfahrzeugverkehr. Die städtische Grundbelastung von Benzol beträgt etwa 1 µg/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) die ländliche 1 µg/m³ oder weniger.

Quecksilber (Hg)

ist ein giftiges chemisches Element und als einziges Metall bereits bei Zimmertemperatur flüssig. In der Erdkruste liegt es überwiegend gebunden als Sulfid (Zinnober), aber auch in elementarer Form (Metall) vor. In der Luft liegen die Quecksilber-Konzentrationen in unbelasteten Gebieten bei 2 bis 5 Nanogramm/Kubikmeter (ng/m³), in Ballungsgebieten bei bis zu 10 ng/m³ und in unmittelbarer Umgebung von Industrieanlagen um 1 Mikrogramm/Kubikmeter (μg/m³). Die bedeutendsten Emissionsquellen von Quecksilber sind Kohlekraftwerke, Emissionen aus den Ozeanen, Vulkantätigkeit, das Verbrennen von Biomasse, die Goldgewinnung, die Zementproduktion, die Müllverbrennung und die Chlor-Alkali-Elektrolyse zur Erzeugung wichtiger Grundchemikalien.

Hintergrundwert

ist ein Orientierungswert, der über den allgemein verbreiteten Gehalt eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe in Böden, Gewässern oder der Luft Auskunft gibt. Er stellt die Summe aus der natürlichen Vorbelastung und der Vorbelastung durch weiträumige Einträge aufgrund menschlicher Aktivitäten (z.B. Kraftfahrzeugverkehr) dar.

Immissionen

sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen (vgl. § 2 Abs. 2 BImSchG).

Immissionen werden am Ort ihrer Einwirkung gemessen und beurteilt, es handelt sich also um die Einwirkungen, die tatsächlich am jeweiligen Schutzgut ankommen. Bei Emissionen handelt es sich um die Freisetzungen, Verunreinigungen und Einwirkungen.

Beurteilungswert

ist ein Zahlenwert, an dem die Intensität einer Einwirkung gemessen wird. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Beurteilungswerte, mit denen verschiedene Einwirkungen auf unterschiedliche Schutzgüter bewertet werden. Beurteilungswerte sind in der Regel nicht in Rechtsvorschriften festgelegt (im Unterschied zu Grenzwerten), sondern beruhen auf wissenschaftlichen Abschätzungen oder Empfehlungen.


Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274
E-Mail: heinke.traeger@lbeg.niedersachsen.de

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