Landkreise Gifhorn und Celle - LBEG weist Gebiet für die Suche nach Erdöl und Erdgas aus
06.04.2017
Die Vermillion Energy Germany GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin-Schönefeld darf in den Landkreisen Gifhorn und Celle nach Kohlenwasserstoffen, das heißt nach Erdöl und Erdgas suchen. Diese Erlaubnis hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt erteilt. Das sogenannte neue Erlaubnisfeld „Aller“ ist rund 600 Quadratkilometer groß.
Bei der Prüfung des Erlaubnisantrags hat das LBEG die Stellungnahmen der Landkreise Gifhorn und Celle berücksichtigt. Auch die Gemeinden in diesem Gebiet hatte das LBEG über den Antrag informiert. Deren Stellungnahmen wurden ebenfalls ausgewertet.
Mit der Erlaubnis hat sich Vermillion ab dem 01. Mai 2017 für fünf Jahre das alleinige Recht gesichert, in diesem Gebiet nach Kohlenwasserstoffen zu suchen. Technische Maßnahmen wie zum Beispiel Bohrungen sind in dieser Erlaubnis nicht enthalten.
Nach der Erteilung einer Aufsuchungserlaubnis startet der Inhaber in der Regel ein umfassendes Rechercheprogramm. Dazu gehört zum Beispiel das Sammeln bereits bestehender Bohrdaten oder von Gesteinsproben. Oft werden geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft und analysiert.
Fällt eine solche Recherche positiv aus, kann das Unternehmen in einem zweiten Schritt Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen (keine Förderung) wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Dabei werden die betroffenen Gemeinden als Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) selbstverständlich beteiligt. Auch Umweltbelange wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht und Immissionsschutzrecht fließen in eine solche Entscheidung ein.
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