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Untersuchungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen: Keine schädlichen Bodenveränderungen an Lüchow Z1 und Bahnsen 9Z

27.04.2015


Experten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) entnahmen am 9. und 10. März 2015 an den Erdgasförderplätzen Lüchow Z1 (Landkreis Lüchow-Dannenberg) und Bahnsen 9Z (Landkreis Uelzen) Bodenproben. Die Bodenproben wurden anschließend in einem externen Labor auf verschiedene Schwermetalle analysiert. Die LBEG-Experten haben die Untersuchungsergebnisse jetzt bewertet. Sie konnten weder schädliche Bodenveränderungen noch Beeinträchtigungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze (Erklärung siehe Link unten) nachweisen.

Am Erdgasförderplatz Lüchow Z1 wurden an insgesamt 13 Stellen und am Förderplatz Bahnsen 9Z an neun Stellen Bodenproben entnommen. Die Auswahl der Probenahmestellen erfolgte nach bodenschutzrechtlichen Kriterien und der Art der Nutzung der Umgebung. So entnahmen die LBEG-Experten jeweils Boden auf Acker-, Grün- und Waldflächen.

Die Bodenproben wurden im Anschluss auf Schwermetalle wie Quecksilber (nach BBodSchV), Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol (BTEX), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Kohlenwasserstoffe (KW C10-C40), den pH-Wert sowie den Kohlenstoffgehalt (TOC) untersucht.

Die vom LBEG durchgeführten Untersuchungen finden im Vorfeld eines umfassenden Programms zur Ermittlung der Schadstoffbelastung im Umfeld von Erdgasförderplätzen statt. Bei diesem mehrjährigen Programm wird das LBEG von externen Auftragnehmern unterstützt. Die Aufträge dazu werden in Kürze erteilt.

Das LBEG veröffentlicht die Untersuchungsergebnisse zu den Quecksilberbelastungen an den Erdgasförderplätzen sowie allgemeine Informationen und Erklärungen zum Thema Quecksilber fortlaufend auf seiner Internetseite.


Untersuchungsergebnisse und Infos zum Thema Quecksilber

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erdgas



Pressesprecher:


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de
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