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Nordsee: Bewilligung zur Förderung von Sand zurückgegeben

25.07.2016


Die bremenports GmbH & Co. KG (ehemals Hansestadt Bremisches Hafenamt) hat ihre Bewilligung zur Förderung von Sand in dem etwa 6,24 km² großem Feld „HBH1“ im niedersächsischen Küstenmeer zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die ursprünglich noch bis zum 30.11.2016 erteilte Bewilligung jetzt erloschen.

Die Bewilligung wurde am 01.12.2001 erteilt. Das Unternehmen hatte die Aufhebung des Bewilligungsfeldes gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) Ende Juni dieses Jahres beantragt.

Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff - hier Sand - fördern zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Abbau müssen entsprechend Bundesberggesetz weitere Anträge eingereicht werden. Dies hatte das Unternehmen jedoch nicht getan, sodass auch keine Förderung von Sand aus diesem Feld stattgefunden hat.


Weitere Informationen zum Thema Bewilligung:
https://lbeg.info/faq/bergrechtliche-erlaubnisse-bewilligungen




Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tel.: 0511 643 3086
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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