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Suche nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten: Erlaubnis für das Feld „Wolfsburg“ zurückgegeben

25.04.2013


Die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH hat ihre Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) für das Feld „Wolfsburg“ (ca. 1 250 km2) an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 24.04.2013 ist die Erlaubnis jetzt erloschen.

Im Dezember 2009 hatte das Unternehmen BNK Petroleum Inc. mit Sitz in Vancouver in dem Erlaubnisfeld die Möglichkeit bekommen, nach Erdöl- und Erdgasvorkommen zu suchen. Zuletzt wurde die Erlaubnis auf die Wolfsburg Hydrocarbons GmbH als Tochter der BNK Deutschland GmbH übertragen. Nach Auswertung geowissenschaftlicher Daten sieht das Unternehmen das Erdgaspotenzial jedoch als nicht ausreichend genug für weitere Erkundungsmaßnahmen an. Ursprünglich galt die vom LBEG aufgehobene Erlaubnis noch bis Ende 2014.

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.

Nach Erteilung einer Erlaubnis – wie im Fall des Feldes „Wolfsburg“ – betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Dieser weitere Schritt ist beim Erlaubnisfeld „Wolfsburg“ jedoch nicht geschehen.

Sollten im Anschluss an die Recherche Betriebspläne eingereicht werden, so entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse und Bewilligungen (Gebiet, Unternehmen, etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.

Das LBEG ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.

Zum NIBIS-Kartenserver:

http://nibis.lbeg.de/cardomap3/

Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse

Bewilligungen: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Bewilligungen

Häufig gestellte Fragen:

http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30976&article_id=106540&_psmand=4


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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