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Bodenuntersuchungen im Umfeld aktiver Erdgasförderplätze: Gutachten zu den Bodenuntersuchungen im Landkreis Rotenburg veröffentlicht

07.11.2016



Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute die Gutachten zu den Bodenuntersuchungen im Umkreis der Erdgasförderplätze im Landkreis Rotenburg im Internet veröffentlicht. Im NIBIS-Kartenserver finden Sie unter http://nibis.lbeg.de/cardomap3/ die neu gestaltete Seite zu den Bodenuntersuchungen in ganz Niedersachsen. Direkt auf den Landkreis Rotenburg geht es über diesen Permalink: http://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=zEWL9Qh.

Die untersuchten Flächen rund um die Förderplätze sind durch farbige Punkte gekennzeichnet. Wenn Sie die Karte vergrößern, erscheinen die Umrisse des Förderplatzes. Beim Klick darauf erscheint ein Fenster mit allgemeinen Informationen und einem Link auf „weitere Informationen“. Dort finden Sie neben den Analyseergebnissen auch die jeweils zu den Förderplätzen gehörigen Gutachten. Nach und nach werden dort auch die Gutachten für die Förderplätze in den anderen Landkreisen eingepflegt – wenn sie für einen Landkreis vollständig vorliegen.

Die Bedeutung der farbigen Punkte wird in der Legende (Symbol in der linken Spalte neben der Karte „Legende zur Karte“) erklärt. So gilt zum Beispiel für die grünen Punkte: Die Untersuchung ist abgeschlossen, aufgrund vorliegender Untersuchungsergebnisse besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Ein gelber Punkt bedeutet, dass weitere Untersuchungen oder eine Sachverhaltsaufklärung notwendig sind.

Eine Sachverhaltsaufklärung ist dann nötig, wenn der Vorsorgewert nach Bodenschutzverordnung für einen oder mehrere Parameter, zum Beispiel für Zink oder Quecksilber, überschritten ist oder sonstige Auffälligkeiten erkannt wurden. Die Schwelle des Vorsorgewertes bedeutet, dass ein Prozess der Schadstoffausbreitung in Gang ist oder war, der unterbrochen werden muss, damit er nicht zu einer schädlichen Bodenveränderungen führt.

Weitere Untersuchungen sind notwendig, wenn der Prüfwert nach Bodenschutzverordnung überschritten wird und damit der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht. Dies war bei 5 der insgesamt 36 im Landkreis Rotenburg untersuchten Förderstellen der Fall (siehe auch Pressemitteilung unter www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/orientierende-bodenuntersuchungen-im-lk-rotenburg-abgeschlossen-147097.html).

War vorher der Vorsorgewert überschritten, bedeutet dies: Das LBEG hat die Sachverhaltsaufklärung abgeschlossen und die Ursache für den Stoffeintrag ist beseitigt oder der Prozess, der zum Stoffeintrag geführt hat, ist unterbrochen. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

War vorher der Prüfwert überschritten, bedeutet dies, dass die sich anschließenden Untersuchungen ergeben haben, dass der Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung ausgeräumt werden konnte.

Die Legende sieht auch rote Punkte vor. In diesen Fällen sind Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgrund der Bewertung erforderlich, da Maßnahmenwerte überschritten sind. Eine solch hohe Verunreinigung wurde im Rahmen der Untersuchungskampagne im Landkreis Rotenburg/Wümme allerdings nicht festgestellt. Die grün-gelb schraffierten Punkte bedeuten, dass die Ursachenermittlung abgeschlossen ist und kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die vom LBEG beauftragte Ingenieurgesellschaft hat an 36 aktiven Erdgasförderplätzen im Landkreis Rotenburg insgesamt 388 Bodenproben entnommen und die Ergebnisse der chemischen Analysen bewertet. Der Anteil der im Landkreis Rotenburg untersuchten Förderplätze (ca. 70 %) liegt deutlich über dem landesweiten Durchschnitt (44 %).


Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274
E-Mail: heinke.traeger@lbeg.niedersachsen.de

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