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Landkreis Gifhorn: Neue Lagerstättenwasserleitung geplant - Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Wasserschutzgebiet Schönewörde

Für den Bau und Betrieb einer Lagerstättenwasserleitung der Firma Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG vom Betriebsplatz Schönewörde bis zur Station Vorhop 14 im Erdölfeld Vorhop besteht die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen. Das hat jetzt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) festgestellt. Das Unternehmen hatte einen Antrag auf Umweltverträglichkeits-Vorprüfung für die geplante Leitung beim LBEG eingereicht.

Die geplante Leitung erstreckt sich über sieben Kilometer durch die Gemeinden Warenholz und Schönewörde im Landkreis Gifhorn. Der nördliche Teil zieht sich überwiegend entlang oder durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, der südliche Teil durch ein Waldgebiet. Auf einem rund 2,7 Kilometer langen Abschnitt verläuft die geplante Leitung innerhalb der Schutzzone IIIA und auf einem rund 700 Meter langen Abschnitt innerhalb der Schutzzone IIIB des Trinkwasserschutzgebietes „Schönewörde“.

Ausschlaggebend für die Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Bewertung der Kriterien für die Vorprüfung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, wobei auch die örtlichen Verhältnisse eine Rolle spielen. Nach Auffassung des LBEG können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht von vornherein und ohne eingehende Prüfung ausgeschlossen werden. Eine solche tiefergehende Prüfung erfolgt im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Für die Genehmigung des Vorhabens ist daher ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. In diesem Verfahren, für das das Unternehmen nach eigenen Angaben die Unterlagen bereits vorbereitet, werden der Landkreis Gifhorn, die betroffenen Gemeinden Warenholz und Schönewörde und weitere Träger öffentlicher Belange sowie Naturschutzvereinigungen und betroffene Bürgerinnen und Bürger beteiligt.


Weitere Infos:

Das LBEG führt Vorprüfungen durch, in denen entschieden wird, ob Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Bei der Vorprüfung wird zum einen nach überschlägiger Prüfung eingeschätzt, ob ein Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltbeeinträchtigungen auslösen kann und ob es daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Zum anderen wirkt sich diese Entscheidung auf die Art des Genehmigungsverfahrens aus. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, so ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Wasserschutzgebiete werden nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt und umfassen in der Regel das unterirdische und ggf. das oberirdische Einzugsgebiet für die Trinkwasserförderung. Sie werden in drei Schutzzonen unterteilt. Die höchste Schutzstufe hat dabei die Zone I, die den Schutz einer Trinkwassergewinnungsanlage und ihrer unmittelbaren Umgebung (mindestens 10 Meter allseitig um die Brunnen) vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährt. Die Schutzzone II oder „engere Schutzzone“ soll die Brunnen vor hygienischer Belastung schützen und wird in der Regel durch die „50-Tage-Linie“ beschrieben, d.h. innerhalb der Zone würde das Wasser „nur“ 50 Tage bis zu den Brunnen brauchen. Die Schutzzone III (Weitere Schutzzone) dient dazu, die Brunnen vor nicht- bzw. schwerabbaubaren Schadstoffen zu schützen und umfasst in der Regel das unterirdische und ggf. das oberirdische Einzugsgebiet der Brunnen. Je nach Fließzeit des Wassers und den schützenden Eigenschaften des Bodens gegenüber Verunreinigungen kann die Schutzzone III unterteilt werden in eine Zone IIIA und IIIB, wobei die Zone IIIB die äußere Zone darstellt.

Lagerstättenwasser ist ein natürlicher Bestandteil in Erdgas- und Erdöllagerstätten. Es besteht aus Wasser, gelösten Salzen und Kohlenwasserstoffen. Die genaue Zusammensetzung variiert in Abhängigkeit von der Lagerstätte. Es kann je nach Lagerstätte auch geringe Mengen an Schwermetallen (z.B. Cadmium, Zink und Quecksilber) oder natürliche radioaktive Stoffe enthalten. Lagerstättenwasser wird in Norddeutschland mit Erdgas oder Erdöl automatisch an die Tagesoberfläche gefördert. Erst dort kann es dann vom Rohstoff getrennt werden. Mehr zum Thema unter https://lbeg.info/?pgId=11&WilmaLogonActionBehavior=Default

Presskontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2020

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