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LNG-Anbindungsleitung WAL 2 in Wilhelmshaven: Anhörungsverfahren für Gasversorgungsleitung startet

Verlauf der WAL 2 Bildrechte: Open Grid Europe GmbH
Die WAL 2 soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven rund zwei Kilometer entlang des Neuen Voslapper Seedeichs zwischen den Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlagen (GDRM) Wilhelmshaven und Wilhelmshaven Voslapper Groden verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant, eine zweite Anbindungsleitung an ein weiteres Terminal für die Anlieferung von Flüssigerdgas (Liquefied natural gas – LNG) in Wilhelmshaven zu errichten und zu betreiben. Für die rund zwei Kilometer lange WAL 2 (Wilhelmshaven-Anbindungsleitung 2, Gasversorgungsleitung Nr. 109), die im nördlichen Stadtgebiet entlang des Neuen Voslapper Seedeichs verlaufen soll, ist ein Planfeststellungsverfahren nötig. Die Antragsunterlagen, die die OGE für diese Pipeline eingereicht hat, werden ab Mittwoch, 5. April, öffentlich ausgelegt.

Die WAL 2 soll mit bis zu 100 bar Betriebsdruck, einem Nenndurchmesser von DN 1000 (etwa 1000 Millimeter) und streckenweise DN 600 (etwa 600 Millimeter) sowie der dazugehörigen Mess- und Regelanlage Wilhelmshaven Voslapper Groden gebaut werden. Verlegt werden soll die unterirdisch verlaufende Leitung in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise ausgeführt.

Für Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern ist gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für die LNG-Anbindungsleitung WAL 2 erfolgt das unter Maßgabe des § 2 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Nr. 2.5 der Anlage des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG). Dieses Gesetz sieht Vereinfachungen für das Genehmigungsverfahren vor, seine Anwendung ist nicht in das Ermessen der Planfeststellungsbehörde gestellt.

Die Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt in Anwendung des § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Die Unterlagen können vom 5. bis 11. April 2023 im Internet unter

http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden. Daneben können die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Wilhelmshaven eingesehen werden. Näheres ist der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internet-Adresse abgerufen werden.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2023

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