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Luftaustritt im Lehrter Bach: Erneutes Expertenrundentreffen – LBEG erwartet Festlegung eines Einwirkungsbereichs aufgrund von Senkungen

Eine im Februar dieses Jahres gegründete Expertenrunde mit Vertretern der Stadt Lehrte, des Betreibers K+S und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erörtert Ereignisse, die mit dem ehemaligen Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo zusammenhängen können. Diese Runde hat zuletzt Ende Juli getagt. Dabei teilte das LBEG mit, dass im Süden der Stadt Lehrte (Region Hannover) ein Einwirkungsbereich gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung festgelegt werden muss. Als Folge wird es Betroffenen von Bergschäden erleichtert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Auslöser dieser Festlegung ist, dass sich in einem kleinen Bereich der Köhlerheide in den vergangenen Jahren die Oberfläche um gut zehn Zentimeter gesenkt hat. Das ist jene Grenze, ab der nach der Bergverordnung über Einwirkungsbereiche (EinwirkungsBergV) der Unternehmer einen Einwirkungsbereich gegenüber dem LBEG anzuzeigen hat. Entsprechend ist K+S nun aufgefordert, die betroffene Fläche eines Einwirkungsbereiches zu ermitteln und das Ergebnis dem LBEG als zuständiger Aufsichtsbehörde zu melden. Das LBEG wird die entsprechenden Unterlagen prüfen und danach gegenüber dem Unternehmer und der Öffentlichkeit bekannt machen. Mit der Veröffentlichung ist im Laufe des Herbstes zu rechnen.

Die Ursache der Senkungserscheinungen ist nicht eindeutig geklärt. Sie kann durch den Bergbau bedingt sein oder einen geogenen – also natürlichen – Ursprung haben.

Lehrte liegt sowohl über dem ehemaligen Kalibergwerk als auch auf der Hochlage eines Salzstocks und deshalb in einem natürlichen Erdfallgebiet. Dort kann die unterirdische Auslaugung und Verfrachtung von leichtlöslichem Gestein zu Senkungen oder Erdfällen führen.

Das Unternehmen K+S hat das 1992 stillgelegte und mittlerweile fast vollständig geflutete Kalibergwerk Bergmannssegen-Hugo betrieben, das sich auch unter Teilen der Stadt Lehrte erstreckt. Zuletzt war mehrfach die Frage aufgekommen, ob und gegebenenfalls wieweit das stillgelegte Bergwerk Einfluss auf die Tagesoberfläche im südlichen Lehrte hat. Seit dem vergangenen November kommt es zu Luftaustritten im nahe gelegenen Lehrter Bach sowie in einem Brunnen in der Köhlerheide. Zudem wurden vereinzelt Schäden an der Straße festgestellt.

K+S hat Grundwassermessungen rund um den Luftaustritt im Lehrter Bach initiiert, um die möglichen Ursachen so gut wie möglich einzugrenzen. Abschießende Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Hintergrund:

Ein Einwirkungsbereich legt fest, wo die im Bundesberggesetz (BBergG) geregelte Bergschadensvermutung zum Zuge kommt. Entstehen innerhalb dieses Bereichs Schäden – zum Beispiel an Gebäuden – gilt zunächst die Vermutung, dass diese durch den Bergbaubetrieb verursacht wurden. Entsprechend muss innerhalb des Einwirkungsbereichs nicht der Geschädigte nachweisen, dass der Schaden durch den Bergbaubetrieb entstanden ist. Der Unternehmer ist in der Pflicht, die Annahme zu widerlegen. Außerhalb des Einwirkungsbereiches besteht diese Vermutung nicht. Damit ist die oder der Geschädigte beweispflichtig.

Weitere Infos:

· Mehr Informationen zum Thema bergbauliche Einwirkungsbereiche veröffentlicht das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default.

· Die Salzstockhochlage und das Erdfallgebiet, das sich von Lehrte in Richtung Süden erstreckt, hat das LBEG auf dem NIBIS®-Kartenserver unter folgendem Link dargestellt: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=1sVLGj2T.

· Die Bergverordnung über Einwirkungsbereiche ist auch online einsehbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/einwirkungsbergv/index.html#BJNR015580982BJNE000202124.

· Ebenso kann die in § 120 BBergG geregelte Bergschadensvermutung unter https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/__120.html eingesehen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2022
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2022

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