Suche nach Erdöl- und Erdgas: Kimmeridge GmbH gibt Teile von drei Erlaubnisfeldern zurück
01.03.2016
Die Kimmeridge GmbH hat jetzt bestimmte Gebiete von drei Erlaubnisfeldern zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl/Erdgas) an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Es handelt sich um Bereiche der Erlaubnisfelder „Oldendorf“ (Landkreise Lüneburg, Uelzen, Harburg), „Lüneburg“ (Landkreise Lüneburg, Uelzen, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Harburg) und „Heemsen“ (Landkreise Nienburg, Heidekreis, Verden, Diepholz, Region Hannover). Nach einer intensiven Auswertung geowissenschaftlicher Daten über den tiefen Untergrund in den Erlaubnisfeldern konnte die Kimmeridge GmbH die Gebiete für mögliche Bohrprojekte zur Erkundung von Kohlenwasserstoffen eingrenzen.
Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt sind die Teilaufhebungen dieser drei Bergbauberechtigungen jetzt wirksam geworden.
Die Fläche der Erlaubnis Oldendorf hat sich von etwa 884 km2 auf ca. 406 km2 halbiert, da Bereiche im Südwesten zurückgegeben wurden. Sie erstreckt sich nur noch über Teile der Landkreise Harburg sowie Lüneburg und heißt jetzt „Oldendorf Verkleinerung“. Das Erlaubnisfeld Lüneburg ist statt etwa 714 km2 nur noch 420 km2 groß. Ein Gebiet im Süden zählt nicht mehr zu dem Erlaubnisfeld. Es heißt jetzt „Lüneburg-Verkleinerung“ und erstreckt sich zu Teilen nur noch über die Landkreise Harburg, Lüneburg und Uelzen. Beide Aufsuchungserlaubnisse sind bis zum 31.12.2017 befristet.
Von dem ca. 403 km2 großem Erlaubnisfeld „Heemsen“ hat die Kimmeridge GmbH 168 km2 im Westen zurückgegeben. Es ist nur noch etwa 245 km2 groß und trägt jetzt den Namen „Heemsen-Verkleinerung“. Diese Aufsuchungserlaubnis erstreckt sich über Bereiche der Landkreise Nienburg (Weser), Verden, Heidekreis und die Region Hannover. Sie ist bis 30.11.2018 befristet.
Das Unternehmen beantragte die teilweise Aufhebung der Erlaubnisfelder gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG).
Nähere Informationen über Aufsuchungserlaubnisse (Gebiet, Unternehmen etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.
Hintergrund Erlaubnis:
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen.
Nach Erteilung einer Erlaubnis betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen (Erdöl/Erdgas) im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den
Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Konkrete Bergbauaktivitäten dürfen nur auf Grundlage eines zugelassenen (genehmigten) Betriebsplanes durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergbauberechtigungen/bergbauberechtigungen-807.html
Zum NIBIS-Kartenserver:
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Kontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Tel.: 0511 643 3086
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de