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Vorhaben zur Erdgasförderung an der Grenze zu Deutschland: Unterlagen liegen aus für Projekt N04 in der Nordsee

Die Karte zeigt die Lage des Projekts in der Nordsee.   Bildrechte: Haskoning
Die Plattform N04-A ist nördlich der bestehenden Förderplattform N05-A auf niederländischer Seite geplant. Von ihr sollen die Gasfelder N04-A (lila) und N04-C (orange) erschlossen werden, die bis in deutsches Gebiet reichen.

Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas B.V. beabsichtigt gemeinsam mit den Partnern Hansa Hydrocarbons Ltd. und EBN B.V., Erdgas aus dem Feld N04 zu fördern. Da das Projekt in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee an der Grenze zu Deutschland liegt, wird bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die deutsche Öffentlichkeit beteiligt. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) koordiniert diese grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung und gibt dementsprechend die Auslage der Antragsunterlagen bekannt.

ONE-Dyas plant, rund 40 Kilometer vor der niederländischen Küste eine sogenannte Satellitenplattform zu errichten, die über eine etwa 14 Kilometer lange Pipeline an die bereits bestehende, südlich gelegene Förderplattform N05-A angeschlossen werden soll. Von der Satellitenplattform aus will das Unternehmen über mehrere Bohrungen Erdgas aus den Teilfeldern N04-A und N04-C gewinnen. Die Satellitenplattform, die Pipeline und die Bohrungen sind komplett auf niederländischem Territorium geplant, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ausschließlich nach niederländischem Recht vorzunehmen ist. Da aber die Plattform nur 650 Meter von der Grenze zu Deutschland entfernt liegen soll und die Teilfelder N04-A und N04-C bis in den deutschen Sektor der Nordsee reichen, sind grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens nicht auszuschließen.

Im Rahmen der UN-Konvention „Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen“ – der sogenannten Espoo-Konvention – wird die Bundesrepublik Deutschland deshalb in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit einbezogen. Zuständige Behörde auf deutscher Seite ist das LBEG, das gemäß §59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) das Vorhaben der Öffentlichkeit bekannt gibt.

Ausgelegt werden der Vorhaben- und Beteiligungsplan (VenP) sowie der Konzeptentwurf zum Umfang und Detaillierungsgrad des Projektes (concept-NRD) jeweils in deutscher Sprache. Die beiden Dokumente sind online im UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=5bb5356e-554d-477f-b8d7-d71c49f46975&rstart=0¤tSelectorPage=1&f=state%3Ani und auf der Internetseite des LBEG unter https://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/bergbau/genehmigungsverfahren/grenzuberschreitende_beteiligungen/grenzuberschreitende-behorden-und-offentlichkeitsbeteiligung-gemass-58-und-59-uvpg-zum-projekt-n04-der-one-dyas-250391.html einsehbar. Weitere Informationen zum Vorhaben und zum niederländischen UVP-Verfahren sind auf der deutschen Projektseite des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland unter https://www.rvo.nl/onderwerpen/bureau-energieprojecten/lopende-projecten/gaswinning-n04/n04#jetzt-zu-einsichtnahme abrufbar.

Stellungnahmen können bis zum Freitag, 5. Juni, unter der Angabe des Betreffs „N04“ direkt die E-Mail-Adresse bureauenergieprojecten@minezk.nl sowie gleichzeitig in Kopie an die E-Mail-Adressen m.h.c.ruiter@minezk.nl und poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de übersendet werden. Alternativ findet sich ein digitales Antwortformular zur direkten Stellungnahme auf der deutschen Projekt-Webseite des Rijksdienst voor Ondernemend Nederland unter https://www.rvo.nl/onderwerpen/bureau-energieprojecten/lopende-projecten/gaswinning-n04/n04.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für die Küstengewässer und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee.
  • Vorhaben, von denen erhebliche Beeinträchtigungen für die Umwelt ausgehen können, müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden.
  • Für Vorhaben, die sich über das Territorium eines Staates hinaus auswirken, ist 1997 das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen in Kraft getreten, das von den Mitgliedern der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) im finnischen Espoo unterzeichnet wurde.
  • In der Espoo-Konvention verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Umweltverträglichkeitsprüfungen in einer frühen Planungsphase vorzunehmen und sich gegenseitig über zu prüfende Projekte zu informieren, die erhebliche Umweltauswirkungen über Grenzen hinweg haben können.
  • Das von ONE-Dyas geplante Vorhaben liegt im Gebiet „Gateway to the Ems“ („Tor zur Ems“/GEMS-Gebiet).

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.04.2026

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