Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die 4. Planänderung zur Verdichterstation Rehden (VS Rehden 2) inkl. der Anschlussleitungen AL MIDAL Nord 2, AL NOWAL sowie AL VS Rehden durch die GASCADE Gastransport GmbH
Projekt:
Erweiterung der Verdichterstation mit drei neuen Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und -einrichtungen sowie der damit einhergehende Neubau und der Betrieb von Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz
Antragsteller:
Gascade Gastransport GmbH
Antragsgrundlageund Verwaltungsverfahren:
§ 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz(EnWG)
Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Die Gascade Gastransport GmbH (GASCADE) plant unmittelbar nördlich der bestehenden Verdichterstation Rehden die Erweiterung der Verdichterstation mit drei neuen Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und -einrichtungen sowie der damit einhergehende Neubau und der Betrieb von Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz. Die geplante Maßnahme befindet sich im Landkreis Diepholz auf dem Gebiet der Samtgemeinde Rehden.
Die geplante Stationserweiterung ist die 4. Planänderung zu der ursprünglichen Station, welche durch die Plangenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 15.07.2011 genehmigt wurde. Der geplante neue Stationsbereich wird im Folgenden als Verdichterstation Rehden 2 (VS Rehden 2) bezeichnet. Dabei soll die bestehende Erdgasverdichterstation Rehden und die hier geplante Verdichterstation Rehden 2 künftig eine gemeinsame zusammenhängende Anlage werden mit einem gemeinsamen Betriebsgebäude, gemeinsamer Zufahrt und einer zusammenhängenden Umzäunung des Geländes.
Für die Errichtung und den Betrieb der Anschlussleitungen ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden. Das Vorhaben wurde mit Datum vom 08.05.2024 zugelassen.Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 43 b Abs. 1 Nr. 3 EnWG bekannt gemacht.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit
vom 21.05.2024 bis 03.06.2024 (jeweils einschließlich)
hier auf der Internetseite (Infospalte rechte Seite).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden.
Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext (Infospalte rechte Seite) entnommen werden.
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