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Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die 4. Planänderung zur Verdichterstation Rehden (VS Rehden 2) inkl. der Anschlussleitungen AL MIDAL Nord 2, AL NOWAL sowie AL VS Rehden durch die Gascade Gastransport GmbH

Projekt:

Erweiterung der Verdichterstation mit drei neuen Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und -einrichtungen sowie der damit einhergehende Neubau und der Betrieb von Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz

Antragsteller:

Gascade Gastransport GmbH

Antragsgrundlageund Verwaltungsverfahren:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz(EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Gascade Gastransport GmbH (GASCADE) plant unmittelbar nördlich der bestehenden Verdichterstation Rehden die Erweiterung der Verdichterstation mit drei neuen Elektro-Verdichteranlagen, Absperreinrichtungen, Betriebsgebäude, Nebenanlagen und -einrichtungen sowie der damit einhergehende Neubau und der Betrieb von Anschlussleitungen zur Anbindung der neuen Verdichteranlagen an das Ferngasleitungsnetz. Die geplante Maßnahme befindet sich im Landkreis Diepholz auf dem Gebiet der Samtgemeinde Rehden.

Die geplante Stationserweiterung ist die 4. Planänderung zu der ursprünglichen Station, welche durch die Plangenehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) am 15.07.2011 genehmigt wurde. Der geplante neue Stationsbereich wird im Folgenden als Verdichterstation Rehden 2 (VS Rehden 2) bezeichnet. Dabei soll die bestehende Erdgasverdichterstation Rehden und die hier geplante Verdichterstation Rehden 2 künftig eine gemeinsame zusammenhängende Anlage werden mit einem gemeinsamen Betriebsgebäude, gemeinsamer Zufahrt und einer zusammenhängenden Umzäunung des Geländes.

Für die Errichtung und den Betrieb der Anschlussleitungen ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich.


Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können in der Zeit vom

26.09.2023 bis 25.10.2023 jeweils einschließlich

hier auf der Internetseite (Infospalte rechte Seite) eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch nach Absprache während der Geschäftszeiten bei der Samtgemeinde Rehden eingesehen werden. Nähere Informationen sind der Bekanntmachung (Infospalte rechte Seite) zu entnehmen.
  Bildrechte: Gascade Gastransport GmbH

Artikel-Informationen

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