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Erdöl und Erdgas in Norddeutschland: Fördergenehmigung „Juist-Leybucht 1“ erloschen

13.01.2016


Die GDF Suez E&P Deutschland GmbH hat ihr Bewilligungsfeld „Juist-Leybucht 1“ im Dezember vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Genehmigung zur Förderung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl/Erdgas) in dem circa 8,5 km2 großen Bewilligungsfeld nordwestlich der Leybucht (Landkreis Aurich) damit jetzt erloschen.

Das LBEG hatte die Bewilligung im April 2008 nach Prüfung entsprechender Anträge bis 20. März 2023 erteilt. Die GDF Suez E&P Deutschland GmbH wollte ursprünglich die Restreserven der bereits vorhandenen Bohrung Leybucht Z1 fördern. Aus wirtschaftlichen Gründen wurden diese Arbeiten jedoch nicht durchgeführt und die Bohrung 2012 verfüllt. Ende 2015 wurde dann abschließend die vollständige Aufhebung der Bewilligung „Juist-Leybucht 1“ gemäß § 19 Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) beim LBEG beantragt.

Hintergrund Bewilligung:

Bei einer Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff fördern zu dürfen. Eine Bewilligung berechtigt noch nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z. B. dem Niederbringen von Bohrungen. Technische Maßnahmen wie diese muss das Unternehmen gesondert in Form von Betriebsplänen beantragen. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als Untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: thomas.schubert@lbeg.niedersachsen.de
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