In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Zuständigkeiten, Aufgaben und Aktivitäten im Bereich Bergverwaltung des LBEG.
Das LBEG ist als Bergbehörde für mehrere Bundesländer und Bereiche der Nord- und Ostsee zuständig
Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. Für den Inhaber einer Bewilligungs besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Förderabgabe.
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG).
The search for economically meaningful natural resources like for example hydrocarbon, coal, lignite, potash and rock salt and their mining are subjected to the regulations of the Federal Mining Law in Germany.
Die Bergaufsicht wird duch regelmäßige Befahrungen und Inspektion der Betriebe, Auditierungen sowie Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen ausgeübt.
Das LBEG erfasst als Gefahrenabwehrbehörde die Tagesöffnungen des Altbergbaus in Niedersachsen. Um wirklich alle alten Gruben, Schächte und Stollen registrieren zu können, sind auch Hinweise aus der Bevölkerung hilfreich. Diese können unter "Online-Anwendungen des LBEG" mitgeteilt werden.
In dieser Rubrik finden Sie weitere bergbauspezifische Informationen des LBEG
Bohrturm in Niedersachsen