In diesem Bereich finden Sie Informationen zu Zuständigkeiten, Aufgaben und Aktivitäten im Bereich Bergverwaltung des LBEG.
Der Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat jährlich eine Feldesabgabe zu entrichten. Für den Inhaber einer Bewilligungs besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Förderabgabe.
Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG).
The search for economically meaningful natural resources like for example hydrocarbon, coal, lignite, potash and rock salt and their mining are subjected to the regulations of the Federal Mining Law in Germany.
Die Abteilung L1 führt an den Standorten Clausthal-Zellerfeld, Hannover und Meppen Verfahren nach bergrechtlichen und sonstigen Regelungen (beispielsweise umweltrechtlichen Vorschriften etc.) durch.
Die Bergaufsicht wird duch regelmäßige Befahrungen und Inspektion der Betriebe, Auditierungen sowie Untersuchung von Betriebsereignissen und Unfällen ausgeübt.
In dieser Rubrik finden Sie weitere bergbauspezifische Informationen des LBEG
Bohrturm in Niedersachsen