Suche nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten: PRD Energy gibt Erlaubnis für das Feld „Wittmund“ zurück
11.02.2015
Die PRD Energy GmbH hat ihre Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe (Erdöl/Erdgas) für das Feld „Wittmund“ (ca. 1.000 km2) an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorzeitig zurückgegeben. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt ist die Erlaubnis jetzt erloschen.
Das LBEG hatte die Aufsuchungserlaubnis befristet für den Zeitraum Oktober 2012 bis September 2017 erteilt. Nach einer intensiven Auswertung geowissenschaftlicher Daten ist die PRD Energy GmbH jetzt jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass das Erdgaspotenzial nicht ausreicht, um weitere Maßnahmen, wie z. B. seismische Messungen oder eine Erkundungsbohrung durchzuführen. Das Unternehmen beantragte daher die vollständige Aufhebung der Erlaubnis „Wittmund“ gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG). Die Erlaubnis überdeckte zu Teilen die Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund.
Nähere und aktuelle Informationen über die einzelnen Erlaubnisse (Gebiet, Unternehmen etc.) enthält der NIBIS-Kartenserver auf der Homepage des LBEG.
Hintergrund Erlaubnis:
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Das LBEG kann eine Erlaubnis allerdings aufheben, wenn der Inhaber nach einem Jahr nicht aktiv wird oder wenn er die Erlaubnis freiwillig zurückgibt.
Nach Erteilung einer Erlaubnis - wie im Fall des Feldes „Wittmund“ - betreibt der Inhaber erst einmal eine umfassende Recherche und sammelt Informationen über mögliche Kohlenwasserstoff-Vorkommen (Erdöl/Erdgas) im Aufsuchungsgebiet. Dafür werden beispielsweise geowissenschaftliche Daten über den Untergrund eingekauft. Fällt die Recherche positiv aus, kann das Unternehmen Betriebspläne für technische Erkundungsmaßnahmen wie seismische Untersuchungen oder Bohrungen beim LBEG einreichen. Dieser weitere Schritt ist beim Erlaubnisfeld „Wittmund“ jedoch nicht geschehen.
Sollten im Anschluss an die Recherche Betriebspläne eingereicht werden, so entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.
Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/bergbauberechtigungen/bergbauberechtigungen-807.html
Zum NIBIS-Kartenserver:
http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Erlaubnisse: Ordner Bergbau_Bergbauberechtigungen_Erlaubnisse