Allgemeinverfügung gem. § 44 II Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz: Duldungsanordnung für Vorarbeiten für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 188 Peine – Kolshorn
Für die vorbereitenden Untersuchungen müssen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte vorübergehende Arbeiten dulden. mehr
